Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht
Daten angezeigt aus Sitzung: 06/2016. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 09.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) | 06/2016. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch | 09.11.2016 | ö | beschließend | 6.1 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt folgende Erklärung abzugeben:
„Hiermit erklärt die Gemeinde Gleiritsch, dass sie aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 09.11.2016 – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2020 10:46 Uhr