Bebauungsplan "Alte Salzhalle"; Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) - Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 11.04.2024 ö 6

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Geheimhaltung für den Beschluss vom 08.04.2024, Nr. 25/2024, „Bebauungsplan „Alte Saltzhalle“; Ortsbesichtigung, Beratung und Beschluss“ aufzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Nachdem sich die Stellungnahmen der Bürger bzgl. der vorgebrachten Einwände und Anmerkungen nur wenig unterscheiden, sollen die Sachverhalte in entsprechenden Beschlüssen abgehandelt und dann allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Die Anzahl der Wohneinheiten auf der gemeindlichen Fläche wird auf 12 festgesetzt. Für die Aufteilung auf einzelne Gebäude sollen vom Planungsbüro nach Möglichkeit Varianten vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Die Anzahl der Wohneinheiten auf der Fläche von Herrn Hogger (Bereich Geschosswohnungsbau) wird auf 10 verteilt auf zwei Gebäude festgesetzt. Für die Aufteilung auf einzelne Gebäude soll vom Planungsbüro mit Herrn Hogger abgeklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 5

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Die seitliche Wandhöhe wird auf 6,60 m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 6

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Eine Anzahl der Vollgeschosse wird nicht festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 7

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Im Bereich des gemeindlichen Grundstücks sind entlang der Erschließungsstraße Längsstellplätze anzuordnen, wobei darauf zu achten ist, dass diese zu Sichtbehinderungen im Straßenbereich führen. Die Straßenbreiten sind zu überprüfen. Da die Straßen als endgültig hergestellt gelten und die Straßenausbaubetragssatzung abgeschafft wurde, können weder Erschließungs- noch Ausbaubeiträge erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 8

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Im nördlichen Bereich der Mehrzweckhalle sind die der Halle zugeordneten Stellplätze zu erweitern und die Anzahl zu erhöhen. Es sollen Längsstellplätze und Schrägparker entstehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 9

Einwände und Anmerkungen der Bürger:


Der Regenwasserkanal im Pappelweg wird derzeit erweitert, dabei ist die Neuplanung bereits berücksichtigt. Zudem sollen laut B-Plan, soweit möglich, Versickerungsmöglichkeiten genutzt werden. Die anfallende Regenwassermenge wird sich kaum ändern, da schon jetzt große Gebäude bestehen und viel befestigte Fläche vorhanden ist. Es kann eher davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Neuordnung der Regenwasserbeseitigung auf dem Areal die Situation auch für die umliegenden Bereiche verbessert. Zusätzlich sollen Zisternen vorgeschrieben werden Der bestehende Schmutzwasserkanal reicht ebenfalls für die zusätzlichen Einleitungen aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 10

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Die Grünordnung ist in den Bebauungsplanunterlagen noch nachzubessern. Es ist aber bereits eine erhebliche Zahl von textlichen Festsetzungen eingearbeitet worden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 11

Einwände und Anmerkungen der Bürger:
Bevölkerungswachstum führt nicht nur zur Überlastung der Infrastruktur, sondern dient letztlich auch dem Erhalt von Kindergarten, Schule und Vereinen u. ä. Die Bereitstellung von Mietwohnungen kann auch dazu förderlich sein, jüngere und ältere Bürger in Kienberg halten zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 12

Bayernwerk Netz GmbH:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Verfahren und bei Bauausführung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 13

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein:
Dem Einwand je gefälltem Baum zwei Ersatzpflanzungen und zwei Nistkästen einzufordern, wird nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 14

Deutsche Telekom Technik GmbH Technik, Niederlassung Süd:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Verfahren und bei Bauausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 15

Landratsamt Traunstein SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:
Der Hinweis die Parzellen zu nummerieren ist aufzunehmen.

Die Festsetzung „aD“ bei dem Grundstück der bestehenden Mehrzweckhalle ist dahingehend zu konkretisieren, dass außer „naturrote bis rotbraune kleinformatige Materialien“ auch „naturrote bis rotbraune Trapezblecheindeckungen“ zugelassen sind.
 
Die Neuordnung der vorgeschlagenen Parzellierung bei den Grundstücken Flur-Nr. 1753/1 und 1753/21 ist in die Unterlagen aufzunehmen.  

Die Schraffuren sind aus den Planunterlagen zu entfernen.

Die Baugrenzen für die Hauptgebäude sind so festzusetzen, dass die Grenzabstände das Mindestmaß von 3 m und untereinander das Mindestmaß von 6 m eingehalten wird.

Die Bestimmung, dass die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO einzuhalten sind, ist in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.

Nachdem aufgrund des bewegten Geländes und der beabsichtigten Verdichtung der Bebauung steile Böschungen und auch Stützmauern geringer Höhe an den Grenzen der Grundstücke unumgänglich erscheinen, ist die Festsetzung entsprechend zu formulieren. Dies gilt innerhalb des Geltungsbereichs, für außerhalb liegende Grundstück ist keine Vorgaben notwendig. Stützmauern sind auf max. 50 cm Höhe zu bestimmen.

Eine Festsetzung der Vollgeschosse erfolgt nicht.

Die weiteren Anmerkungen und Hinweise sind zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 16

Landratsamt Traunstein SG 4.41, Immissionsschutz:
Da sich keine Änderungen in der Tierhaltung ergeben haben, ist das Gutachten zur Geruchsimmission (Landwirtschaft) der Fa. Accon GmbH vom 25.10.2022 weiterhin ausreichend.

Die Anmerkungen bzgl. des schalltechnischen Gutachtens sind mit dem Ingenieurbüro Accon zu besprechen und bei Bedarf fachgerecht nachzubessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 17

Regierung von Oberbayern SG 24.1, Höhere Landesplanungsbehörde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde und die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes sind in die Planung eingebunden. Auf die entsprechenden Ausführungen wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 18

Staatliches Bauamt Traunstein
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 19

Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
In Bezug auf die Entsorgung des Schmutzwassers ist bereits die Entsorgung im Trennsystem vorgeschrieben, die Kanalleitungen sind ausreichend dimensioniert und der Anteil an erworbenen Einwohnerwerten im Klärwerk Tacherting reichen aus.

In den Hinweisen des Bebauungsplanes ist folgender Text zu den Altlasten aufzunehmen:
In Bereichen von Alttasten, Altlastenverdachtsflächen, Auffüllungen etc. darf keine Versickerung von Niederschlagswasser stattfinden. Ggf. sind dafür vorgesehene Bereiche dahingehend zu untersuchen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 16:06 Uhr