Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
02. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pittenhart folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.273.966 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.404.917 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 190.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2021 15:52 Uhr