Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 02. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 04.02.2021 ö 8

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pittenhart folgende Haushaltssatzung:


§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.273.966 €

und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        1.404.917 €

ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 190.000 € festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (A)                        320 v.H.

       b) für die Grundstücke  (B)                                                320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                340 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2021 15:52 Uhr