Chiemgau GmbH; Beitritt der Gemeinde Pittenhart - Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 09. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 17.06.2021 ö beschließend 6

Beschluss

    1. Die Gemeinde Pittenhart tritt in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter zum nächst möglichem Zeitpunkt ein. Dabei wird ein Gesellschaftsanteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 EUR erworben.

    1. Der Gemeinderat Pittenhart stimmt der vorliegenden Satzung der Chiemgau GmbH in der aktuellen Fassung zu.

    1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtig alle zum Beitritt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Gemeinde abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Abwicklung der Beteiligung.

    1. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts notwendig sind, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt der Gesellschaft tangiert oder der Unternehmensgegenstand verändert wird.

    1. Der gemeinsame Informationssicherheitsbeauftragte und der gemeinsame Datenschutzbeauftragte werden mit Ablauf des 31.12.2022 in die Chiemgau GmbH übergeleitet. Die aktuellen Zweckvereinbarungen verlieren zu diesem Zeitpunkt Ihre Gültigkeit. Die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen aus den Zweckvereinbarungen werden als Grundlage für die Arbeit und die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Chiemgau GmbH übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2021 16:11 Uhr