Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 344/22, Gemarkung Obing, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates Obing, 16.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 02. Sitzung des Gemeinderates Obing 16.02.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 344/22, Gemarkung Obing. Der Änderungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Nachfolgend kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen wird das Planungsbüro Rieperdinger, Schnaitsee-Waldhausen, beauftragt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Darüber ist eine Vereinbarung zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 15:25 Uhr