Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates Obing, 16.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 02. Sitzung des Gemeinderates Obing 16.02.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
               in den Einnahmen und Ausgaben mit                8.498.033 Euro

und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und Ausgaben mit                2.837.624 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (A)                        320 v.H.

       b) für die Grundstücke  (B)                                                320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 15:25 Uhr