Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 344/22, Gemarkung Obing im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates Obing, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 09. Sitzung des Gemeinderates Obing 15.06.2021 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 2, §§ 9, § 10 und 13 a BauGB sowie Art. 23 Gemeindeordnung die Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 344/22 gemäß den vom Planungsbüro Riederdinger gefertigten Planunterlagen in der Fassung vom 01.06.2021 und der Begründung vom 01.06.2021 als Satzung. Der Beschluss des Bebauungsplans ist ortüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 13:12 Uhr