Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 03. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 11.02.2021 ö 6

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kienberg folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.671.979 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.296.399 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 150.564 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (A)                        330 v.H.

       b) für die Grundstücke  (B)                                                330 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                330 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.02.2021 11:29 Uhr