Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2021; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 06. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 08.04.2021 ö 5

Beschluss

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Kienberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge festgesetzt


Euro

Euro
gegenüber bisher
Euro
auf nunmehr
Euro
a) im Verwaltungs-
    haushalt




    die Einnahmen
28.550
28.744
2.671.979
2.671.785
    die Ausgaben
1.000
1.194
2.671.979
2.671.785





b) im Vermögens-
    haushalt




    die Einnahmen
404.031
580
2.296.399
2.699.850
    die Ausgaben
432.195
28.744
2.296.399
2.699.850


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 150.564 € um 404.031 € erhöht und damit auf 554.595 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 € um 378.000 € erhöht und damit auf 378.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2021 15:59 Uhr