Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 361/6 Gem. Obing (Sunthaimerstraße 3) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Obing, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 13. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.09.2021 ö 10

Beschluss 1

Rechtsanwalt Richard Schmitt für Frau Margot Werner:

Bevor das Änderungsverfahren eingeleitet wurde, wurden die Eigentümer der Grundstücke südlich der Sunthaimerstraße persönlich gefragt, ob Änderungs- bzw. Bauabsicht besteht. Zu dieser Zeit war Frau Werner noch nicht Eigentümerin des Grundstücks, die Vorbesitzerin (Mutter von Frau Werner) hat sich nicht zur Anfrage geäußert.

Die eingeschränkte Sicht betrifft nur die schmale Gebäudeseite des Anwesens von Frau Werner (Ostseite). Die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Anwesens Sunthaimerstraße 5 ist durch die Einhaltung der Abstandsflächen ausreichend gewährleistet. 

Da mit der geplanten Nachverdichtung neuer, dringend benötigter Wohnraum für nur eine Familie geschaffen wird, ist nicht mit enorm mehr Verkehr und Lärm zu rechnen.

Das Gebäude Sunthaimerstraße 3 wurde bereits mehrmals erweitert und wird nun zur Schaffung von weiterem Wohnraum aufgestockt. Diese Nachverdichtung wird von Seiten der Gemeinde begrüßt, da keine Baugrundstücke im Gemeindegebiet vorhanden sind und durch die Aufstockung auch keine weitere Versiegelung von Flächen entsteht. Der ursprüngliche Charakter des Gebäudes ist schon lange nicht mehr vorhanden, da bereits mehrmals umgebaut wurde. Mit der Schaffung von Wohnungen innerhalb des Gebäudes und einer evtl. Abteilung und Wohnungsneubildung ändert sich an der Gebäudegröße nichts, so dass diese Einwendung unerheblich ist.
In Bezug auf die Änderung der Charakter der bestehenden Gebäude wird festgestellt, dass das Anwesen Sunthaimerstraße 11 bereits abgebrochen wurde und es ist davon auszugehen, dass auch die Gebäude Sunthaimerstraße 5, 7 und 9 spätestens bei einem Generationswechsel nicht mehr in der bestehenden Form erhalten bleiben dürften.

Da die Eigentümer entlang des Straßenzuges derzeit keine Um- bzw. Neubauabsichten haben, wurde von der Gemeinde das Änderungsverfahren nur für das Anwesen Sunthaimerstraße 3 eingeleitet. Sollte eine Bauabsicht für das Gebäude von Frau Werner bestehen, kann auch hier in Absprache mit der Gemeinde der Bebauungsplan entsprechend geändert werden und eine Nachverdichtung stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bayernwerk Netz GmbH:

Das Schreiben wurde an den Bauherrn bereits weitergeleitet, somit sind die Einwendungen der Bayernwerk Netz GmbH ausreichend erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 17:30 Uhr