Bebauungsplan "Obing Süd-Ost"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 371/2 und 370/1 Gem. Obing (Seeoner Straße 12) - Entwurfszustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Obing, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 14. Sitzung des Gemeinderates Obing 05.10.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsentwurf vom Architekturbüro Günther Reithmeier, Neuötting, vom 29.09.2021 und der Begründung vom 29.09.2021 zu, wenn folgende Punkte noch eingearbeitet werden:

  • Der Abstand des Carports und des Nebengebäudes zur nördlichen Grundstücksgrenze (Jahnstraße) muss mind. 1,5 m betragen. Die Baugrenzen der Gebäude und evtl. weitere damit zusammenhängende Bestimmungen (Bemaßung, Höhe und Abstand Stützmauer) sind entsprechend anzupassen.
  • Unterordnete Bauteile (Balkone, Überdachung Hauseingang etc.) dürfen die Baugrenze des Hauptgebäudes bis zu einer Tiefe von 1,3 m überschreiten.

Das Verfahren kann nach der Einarbeitung dieser Punkte mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 a BauGB  i.V.m. § 13  BauGB fortgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.10.2021 14:18 Uhr