Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates Obing, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
„Seewiesen“
mit folgendem Umgriff:
- Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes).
Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.
Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
„Seewiesen“
mit folgendem Umgriff:
- Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes).
Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.
Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2021 12:48 Uhr