Bebauungsplan "Seewiesen"; erneuter Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Umgriffs


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Obing, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 15. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.10.2021 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans

„Seewiesen“

mit folgendem Umgriff:

  • Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
  • Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes). 
  • Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
  • Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.

Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans

„Seewiesen“

mit folgendem Umgriff:

  • Im Westen ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes.
  • Im Norden ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes). 
  • Im Osten ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil.
  • Im Süden ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.

Der Bebauungsplan soll die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m, beinhalten.
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung „Mischgebiet MI“ vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2021 12:48 Uhr