Antrag zum Abbruch des bestehenden Anwesens u. Neubau eines Dreifamilienhauses und Nutzungsänderung des UG zur Verwendung als Heilmittelpraxis, Neubau eines Carports "Haiming 3b"


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Obing, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 18. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.12.2021 ö 5

Beschluss

Das Vorhaben wird abgelehnt, damit die Rechtslage vom Landratsamt Traunstein geprüft und die Fachbehörden beteiligt werden können.
 
Sollte festgestellt werden, dass ein Neubau zulässig ist und die Vorschriften des Abstandsflächenrechts und des Brandschutzes eingehalten werden, kann eine Änderungsplanung vorgelegt werden. Hierbei muss die Baumasse (Grundfläche und umbauter Raum) laut Dienstbarkeit eingehalten werden, der entsprechende Nachweis ist mit den Planunterlagen vorzulegen. Die Vorschriften der Gestaltungssatzung sind einzuhalten. Eine geringfügige Änderung des Bestandsgeländes an der Ostseite könnte zugelassen werden, wenn keine Stützmauer errichtet wird.

Für das Anwesen wird von der Gemeinde ein eigener Anschluss errichtet, an den das Vorhaben anzuschließen ist. Der fehlende Entwässerungsplan ist zu gegebener Zeit nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 11:05 Uhr