Bebauungsplan "Linmairhof"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet
„Linmairhof“,
das wie folgt umgrenzt ist:
Im Westen: Linie, die in Nord-Südrichtung in ca. 100 m Abstand parallel zur Kreisstraße TS 8 verläuft
Im Süden: Bis zum Schnittpunkt der vorgenannten Linie mit der Kreisstraße TS 8
Im Osten: einschließlich eines Teilbereiches der Kreisstraße TS 8, Fl.Nr. 92 (Sichtdreiecke) von der Staatsstraße 2356 bis zur Raiffeisenstraße
Im Norden: ausschließlich der Staatsstraße 2356
Das Gebiet beinhaltet einen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 87, einen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 92 (Kreisstraße TS 8 und das Grundstück Fl. Nr. 86/14 der Gemarkung Kienberg.
Es ist beabsichtigt das Gebiet als Mischgebiet festzusetzen. Die Erstellung der Planungsunterlagen wird an das Arch.-Büro Romstätter, Traunstein, vergeben.
Nach Vorliegen eines abgestimmten Entwurfes erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2021 10:14 Uhr