Bebauungsplan "Linmairhof"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 11. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 29.07.2021 ö 13

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet

„Linmairhof“,

das wie folgt umgrenzt ist:

Im Westen:        Linie, die in Nord-Südrichtung in ca. 100 m Abstand parallel zur Kreisstraße TS 8 verläuft 
Im Süden:        Bis zum Schnittpunkt der vorgenannten Linie mit der Kreisstraße TS 8
Im Osten:        einschließlich eines Teilbereiches der Kreisstraße TS 8, Fl.Nr. 92 (Sichtdreiecke) von der Staatsstraße 2356 bis zur Raiffeisenstraße
Im Norden:        ausschließlich der Staatsstraße 2356

Das Gebiet beinhaltet einen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 87, einen Teil der Grundstücke Fl.Nr. 92 (Kreisstraße TS 8 und das Grundstück Fl. Nr. 86/14 der Gemarkung Kienberg.

Es ist beabsichtigt das Gebiet als Mischgebiet festzusetzen. Die Erstellung der Planungsunterlagen wird an das Arch.-Büro Romstätter, Traunstein, vergeben.

Nach Vorliegen eines abgestimmten Entwurfes erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2021 10:14 Uhr