Bebauungsplan "Laberinger Feld, 2. Erweiterung"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 11. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 29.07.2021 ö 14

Beschluss 1

Landratsamt SG 4.41, Untere Immissionsschutzbehörde:
Der Sachstand ist mit dem Gutachter zu klären. Die Entscheidung zur Weiterbearbeitung obliegt dem 1, Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Bezüglich Acker oder Wiesenflächen ist eine eindeutige Aussage zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bayernwerk Netz GmbH:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Vertreter der Bayerwerk Netz GmbH werden zur Baustelleneinweisung eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Deutsche Telekom:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Vertreter der Telekom werden zur Baustelleneinweisung eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 6.62, Gesundheitsamt:
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis. Der Wasserversorger wird bzgl. seiner Belange selbst gegenüber den Bauwerbern aktiv werden, die Baugrundstücke werden an den gemeindlichen Kanal angeschlossen. Das Schreiben wird an die Bauwerber weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt SG 3.13, Tiefbauverwaltung:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Erforderliche Festsetzungen sind in den Unterlagen bereits enthalten oder werden nachgebessert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 8

Landratsamt SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:
Es ist auf das richtige Merkblatt hinzuweisen. Die Unterlagen sind entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 9

Gemeinde Tacherting:
Es stehen derzeit noch mehr als 300 Einwohnerwerte zur Verfügung, so dass hier keine Überschreitung vorliegt. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Landratsamt SG 4.40, untere Bauaufsichtsbehörde:
Ortsplanung:
Ein Verzicht auf die Parzellen 4 – 8 ist zu vermeiden, da es sich dabei um die Rückbehaltsflächen der abgebenden Grundeigentümer handelt und die Parzellen nach langen Verhandlungen nunmehr notariell festgelegt wurden. 

Über Umarbeitungen bzgl. der Ausgestaltung der Baukörper und der Eingrünung, damit die Beeinträchtigung des Ortsbildes verringert wird, soll mit den Beteiligten nochmals verhandelt werden. Nach Möglichkeit soll der Eingrünungsstreifen um 2,5 m verbreitert und an der Nordwestecke des Baugebietes eine zusätzliche Fläche für eine Streuobstwiese oder eine Magerwiese ausgewiesen werden.

Flächensparen:
Wie oben erläutert, soll eine bessere Ausnutzung der Grundstücke angedacht werden. Insbesondere im Bereich der Parzellen 9 bis 14 sind aufgrund des Geländeverlaufs entsprechende Betrachtungen anzustellen. 

Festsetzungen:
2.3 Fußbodenhöhen: Die Fußbodenhöhen sind anhand eines Deckenhöhenplanes zu überarbeiten, so dass deren Niveau etwas tiefer zu liegen kommt. 
4. Dächer: Die Anpassung auf 24° bis 28° soll erfolgen.
9. Abstandsflächen: Die Formulierung zu den Abstandflächen wird nochmals überprüft. 

Hinweise: 
Es soll in den Unterlagen auf die Nutzung von Regenwasser hingewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 11

Landratsamt SG 4.14, untere Naturschutzbehörde:
Die Gemeinde wird auf die tatsächliche Umsetzung der Festsetzungen für die Grünordnung achten und evtl. eine vertragliche Vereinbarung anstreben.

Auf die Vermeidung von versiegelten Flächen und die Verwendung von sickerfähigen Beläge wird bereits im vorliegenden Entwurf hingewiesen.

Ein Verzicht auf die Parzellen 4 – 8 ist zu vermeiden, da es sich dabei um die Rückbehaltsflächen der abgebenden Grundeigentümer handelt und die Parzellen nach langen Verhandlungen nunmehr notariell festgelegt wurden. 

Wie oben erläutert, soll eine bessere Ausnutzung der Grundstücke angedacht werden. Insbesondere im Bereich der Parzellen 9 bis 14 sind aufgrund des Geländeverlaufs entsprechende Betrachtungen anzustellen. 

Über Umarbeitungen bzgl. der Ausgestaltung der Baukörper und der Eingrünung, damit die Beeinträchtigung des Ortsbildes verringert wird, soll mit den Beteiligten nochmals verhandelt werden. Nach Möglichkeit soll der Eingrünungsstreifen um 2,5 m verbreitert werden und an der Nordwestecke des Baugebietes eine zusätzliche Fläche für eine Streuobstwiese oder eine Magerwiese ausgewiesen werden. Zudem sind die Höhenniveaus der Fußböden nach unten anzupassen, damit insbesondere die Baukörper auf der Kuppe nicht so drastisch auf das Landschaftsbild wirken und sich besser in das Landschaftsbild einfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 12

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde:
Der tatsächliche Bedarf an Wohnbauflächen soll der ROB dargelegt werden, dabei ist auf die fehlende Verfügbarkeit von innerörtlichen Freiflächen, die sowieso in nur geringem Umfang bestehen, und auf die Vielzahl der Bewerber für die Bauparzellen einzugehen.

Zudem ist die im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet eingeplante Fläche südlich des Baugebietes „Größinger Feld“ („Wirtsfeld“) wieder heraus zu nehmen, da nach derzeitigem Stand dort in absehbarer Zeit eh kein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Hinsichtlich der Lärmentwicklung aufgrund der vorbeiführenden Kreisstraße wurde das Landratsamt, SG 4.41 „Immissionsschutz“, beteiligt, welche keine Einwände vorbrachte.

Die Flächennutzungsplanänderungen werden selbstverständlich der ROB mitgeteilt.

Im Verfahren wurden die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Naturschutzbehörde beteiligt und deren Belange einer Abwägung unterzogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2021 10:14 Uhr