Bebauungsplan "Laberinger Feld, 2. Erweiterung" - Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB (erneute Auslegung und Beteiligung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 17. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 25.11.2021 ö 4

Beschluss 1

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Die Vermessung der nicht exakt vorliegenden Grenzen ist zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt SG 3.13, Tiefbauverwaltung:
Die Auflagen der Tiefbauverwaltung sind nahezu allesamt eingearbeitet oder werden im Zuge der Bauausführung berücksichtigt. Hinsichtlich des Sichtdreiecks ist die Schenkellänge in Richtung Emertsham, wie von Anfang an vorgesehen, mit 200 m einzuzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt SG 6:62, Gesundheitsamt:
Die Stellungnahme vom 10.05.2021 wurde vom Gemeinderat abgearbeitet und ein Beschluss gefasst. Den Vorgaben des Gesundheitsamtes wurde somit Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt SG 4.16, Wasserecht und Bodenschutz:
Das Merkblatt M 153 ist an den entsprechenden Stellen wieder als einschlägig zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:
Die beschriebenen Vorgaben sind zum größten Teil bereits eingearbeitet. Es sollte noch die Pflicht zur ausreichenden Bewässerung neuer Bepflanzungen aufgenommen werden. Da es sich nicht um eine Streuobstwiese, sondern um eine extensive Wiese handelt, soll die Ausgestaltung und Festlegung von Ortsrandeingrünung und extensiver Wiese bleiben wie vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bayerischer Bauernverband:
Die Gemeinde Kienberg ist bemüht, flächensparend Baugrund auszuweisen, was sich schon daran zeigt, dass die Einzel- und Doppelhäuser mit drei Wohneinheiten ausgeführt werden können. Ausgleichsflächen sind im vorliegenden Fall nicht notwendig, da es sich um ein Verfahren nach 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) handelt.
Bei der Ausweisung des Baugrundes in unmittelbarer Nähe ist die Gemeinde Kienberg sehr behutsam vorgegangen und die Ausweisungen erfolgten bedarfsgerecht Zug um Zug. Eine Erweiterung der nun vorgesehenen Bebauung ist in absehbarer Zeit aufgrund einer augenscheinlichen spornartigen Entwicklung wohl kaum möglich. Allerdings liegt der Gemeinde bereits wieder eine Vielzahl von Grundstücksbewerbungen vor.
Die vorgeschlagene Formulierung bzgl. der uneingeschränkten Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ist in die Unterlagen zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:
Es handelt sich hierbei um keine öffentliche, sondern um eine private Grünfläche, genauer eine extensive Wiese. Diese ist aufgrund der naturschutzfachlichen Stellungnahme des Landratsamtes erforderlich und kann nicht in landwirtschaftliche Nutzfläche zurückverwandelt werden. Zudem liegen den Fl. Nr. 40 und 1644 unterschiedliche Eigentümer zugrunde, so dass eine durchgehende Bewirtschaftung nicht von Grund auf gegeben wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 8

Wasserwirtschaftsamt:
Die Auflagen sind eingearbeitet worden oder sind im Zuge der Umsetzung der Erschließung noch zu erfüllen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 9

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:
Die Rücknahme der Wohnbauflächendarstellung im Südosten von Kienberg hat der Gemeinderat beschlossen und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Diese Änderung ist auch tatsächlich umzusetzen. Bei künftigen Planungen wird eine Herleitung des Flächenbedarfs anhand der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Kienberg erfolgen. Auch vielfältige und flächeneffiziente Bauformen werden berücksichtigt. Die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Bauaufsichtsbehörden wurden an diesem Verfahrensschritt ebenso beteiligt und legten letztendlich eine zustimmende Stellungnahme vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2021 12:05 Uhr