Bebauungsplan "Linmairhof"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 18. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 15.12.2021 ö 8

Beschluss 1

Gemeinde Tacherting:
Es stehen noch ausreichend freie Einwohnerwerte zur Verfügung. Zum Ende des letzten Jahres waren von eingekauften 1550 Einwohnerwerten (EW) 1215 EW belegt. Rechnet man für das BG „Laberinger Feld, 2. Erweiterung“ nochmals 60 EW ab, so verbleiben nach wie vor ca. 275 EW. In Kienberg ist kein Mischwasserkanal vorhanden, so dass diesbezüglich kein Oberflächen- und Niederschlagswasser eingeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Staatliches Bauamt Traunstein:
Die Vorgaben des staatlichen Bauamtes sind in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet bzw. bei Bauausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bayernwerk Netz GmbH:
Die Vorgaben der Bayernwerk Netz GmbH sind in die Bebauungsplanunterlagen einzuarbeiten bzw. bei Bauausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt SG 3.13, Kreisstraßenverwaltung:
Die Vorgaben der Kreisstraßenverwaltung sind in die Bebauungsplanunterlagen einzuarbeiten bzw. bei Bauausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG, 4.14, Untere Naturschutzbehörde:
Die in den grünordnerischen Festsetzungen festgelegten Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der o. g. Maßnahmen vollständig umzusetzen. Die zuständigen Fachbehörden (Natur, Landschaft, Artenschutz, Immissionsschutz) wurden am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:
Die Vorgaben und Anregungen wurden bereits bzw. sollen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, ein Baugrundgutachten ist zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:
Die schwierige und prägende Ortsrandlage ist der Gemeinde durchaus bewusst und deshalb wurden bereits im Vorfeld die angeführten Anregungen zu Baugestaltung, Geländeausbildung und Höhenlagen diskutiert.  Die Vorgaben und Anmerkungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde sollen soweit möglich berücksichtigt werden. Deshalb ist eine terrestrische Geländeaufnahme samt lagerichtiger Einarbeitung der beabsichtigten Baukörper sinnvoll. Diese Arbeiten sind zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde:
Das Schreiben vom 31.05.21 entspricht inhaltlich der vorliegenden Stellungnahme. Durch die Rücknahme der Wohnbauflächen „Rimslfeld“ aus dem Flächennutzungsplan ist den Vorgaben der höheren Landesplanungsbehörde Rechnung getragen. Künftig sind bei Baulandausweisungen die erforderlichen Bedarfsnachweise zu führen. Ob die Möglichkeiten des flächeneffizienten Bauens auf die Parzellen 2 und 3 aufgrund des festgesetzten Mischgebietes überhaupt möglich sind, ist zu prüfen. Die zuständigen Fachbehörden (Natur, Landschaft, Artenschutz, Immissionsschutz) wurden am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2021 10:03 Uhr