Öffentlicher Feld- und Waldweg "Oberfeldweg in Aindorf"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 01. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 27.01.2022 ö 11

Beschluss

Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Oberfeldweg in Aindorf“ wird in einem Teilbereich wegen Verlegung der Straße eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt an der Kreisstraße TS 50 gegenüber dem Anwesen Gsinnweg 2, der Endpunkt an der nördlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 3663/2 Gemarkung Pittenhart. Die einzuziehende Teilstrecke hat eine Länge von 59 m.

Widmung:
Der neue Verlauf der Straße „Oberfeldweg in Aindorf“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt an der Kreisstraße TS 50 in einer Entfernung von  78 m gegenüber den Einmündung in den Gsinnweg. Die zu widmende Strecke hat eine Länge von 38 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2022 13:52 Uhr