Bebauungsplan "Großbergham"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 3858 und 3858/1 Teil Gem. Obing (Großbergham 23) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Gemeinderates Obing, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 08. Sitzung des Gemeinderates Obing 26.04.2022 ö 6

Beschluss 1

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Der Anregung zur Verschiebung der Baufenster nach Westen wird nachgekommen. Die Baugrenzen des Garagengebäudes ist so zu verschieben, dass ein Abstand von mind. 3,5 m zur Grenze des Geltungsbereichs eingehalten wird. Die Baugrenze des Hauptgebäudes ist analog ebenfalls zu verschieben. Der Eingrünungsstreifen ist innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes festzulegen.

Nachdem in diesem Bereich keine Grundstücksgrenze vorhanden ist, trifft die Festsetzung des Abstandes von 0,75 m zur Grundstücksgrenze hier nicht zu. Diese Bestimmung betrifft den Abstand der Einfriedung und Anpflanzung zur nicht ausgebauten Straße südlich des Baugrundstücks, dies ist in den Unterlagen noch besser zu konkretisieren.

Für die Herstellung der Bepflanzung ist die Pflanzperiode nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes festzulegen. Zur genaueren Höhendarstellung ist ein Schnitt in die Begründung mit aufzunehmen, aus dem der Geländeverlauf an den Hauskanten und an den Grundstücksgrenzen zu entnehmen ist.

In Bezug auf die Festsetzung der Firstrichtung wird der Empfehlung des Landratsamtes nachgekommen.
Der Schemaschnitt zur Festlegung der Gebäudehöhe ist nachzubessern. Da im Bereich des Quergiebels im Obergeschoss ein Kinderzimmer geplant ist und dieser Raum hierdurch eine bessere Belichtung und Nutzung erfährt, wird die Festsetzung belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmäler

Der Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG wird in die Änderungsunterlagen des Bebauungsplanes aufgenommen. Zusätzlich wird das Schreiben an den Antragsteller weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bayernwerk Netz GmbH

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und, da eine gemeindliche Erschließungsmaßnahme nicht erforderlich ist, an den Antragsteller weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Verwaltung:

Nach Einarbeitung der oben genannten Punkte wird das Verfahren mit einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB fortgeführt. Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 22 Tage verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 15:21 Uhr