Anfrage zur Errichtung eines Carports beim Anwesen "Kohlstatt 9"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Obing, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 16. Sitzung des Gemeinderates Obing 04.10.2022 ö 6

Beschluss

Es wird die Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze zugelassen.
Folgende Bestimmungen sind einzuhalten:
  • Seitliche Wandhöhe OK bestehendes Gelände bis OK Dachhaut max. 2,95 m
  • Klarer, ruhiger, rechteckiger Baukörper (keine schräge Außenwand an der Grundstücksgrenze)
  • Einhaltung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO (Breite max. 4,78 m)
  • Abstand zum befestigten Fahrbahnrand (Asphalt) mind. 1,5 m
  • Zufahrt vom Baugrundstück
  • Dachüberstand muss auf dem eigenen Grundstück liegen
  • Die Außenwände dürfen zu max. 1/3 geschlossen werden (offene Garage bzw. Carport)
  • Satteldach, Dachneigung und Dachüberstände gem. Gestaltungssatzung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 15:45 Uhr