Baugebiet "An der Schalkhamer Straße, Teil 2"; Anträge im isolierten Verfahren - Festlegung Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Obing, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 16. Sitzung des Gemeinderates Obing 04.10.2022 ö 8

Beschluss

Für Nebengebäude im Sinne von § 14 BauNVO wird eine allgemeine Zustimmung zur Überschreitung der Baugrenzen zugelassen, es ist ein Grenzabstand von mind. 1,0 m einzuhalten. Bei Zusammenbau mit denm Nebengebäude des Nachbarn ist die Errichtung an der Grundstücksgrenze zulässig. In diesem Fall ist die Gestaltung abzustimmen. Die Baugrenzen zu den Erschließungsstraßen (Abstand 3,0 m) sind einzuhalten.
Für diese Vorhaben ist ein Antrag auf isoliertes Verfahren zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 15:45 Uhr