Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg" - Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates Obing, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 8

Beschluss 1

Staatliches Bauamt Traunstein:


Die Anregungen und Hinweise sind zu beachten und die Entwurfsunterlagen entsprechend einzuarbeiten. Hinsichtlich einer möglichen Blendwirkung sollen sich der Antragsteller und das Planungsbüro mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA in Verbindung setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:

Die Anregungen und Hinweise sollen an den Antragsteller und das Planungsbüro zur Überprüfung und eventuellen Einarbeitung weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Die Stellungnahme ist zur Kenntnisnahme und weiteren Beachtung an den Antragsteller und das Planungsbüro weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:


Die Anregungen und Hinweise sind in die Entwurfsunterlagen einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Deutsche Telekom GmbH:


Das Schreiben ist an den Antragsteller und an das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weiter zu leiten. Die hochwertigen Telekommunikationslinien der Telekom sind in die Planunterlagen ein zu arbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:


Der Vorgabe, dass landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht mit Freiflächen-PV-anlagen bebaut werden sollen, wird dem Grunde nach zugestimmt. Allerdings ist im vorliegenden Fall die besagte Fläche nicht ganz so hoch einzustufen, da

  • der gesamte Umgriff letztendlich nur 2,5 ha beträgt,
  • der Flächenzuschnitt die Bewirtschaftung erschwert,
  • die Fläche auf allen 4 Seiten eingegrenzt ist (B 304, Gemeindeverbindungsstraße, Golfanlage, Wald) und
  • es sich um keine „Investor-Anlage“ handelt und somit die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Deshalb erscheint in diesem Falle die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche hoher Bonität für eine PV-Anlage noch akzeptabel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:


Das Schreiben soll an den Bauherrn und das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Bayerischer Bauernverband:

Die meisten der vorgetragenen Punkte wurden bereits bei der Beurteilung der Stellungnahme des AELF, Bereich Landwirtschaft, behandelt und können somit in gleicher Weise betrachtet werden.

Der Vorgabe, dass landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht mit Freiflächen-PV-anlagen bebaut werden sollten, kann dem Grunde nach sicherlich zugestimmt werden. Allerdings ist im vorliegenden Fall die besagte Fläche nicht ganz so hoch einzustufen, da

  • der gesamte Umgriff letztendlich nur 2,5 ha beträgt,
  • der Flächenzuschnitt die Bewirtschaftung erschwert,
  • die Fläche auf allen 4 Seiten eingegrenzt ist (B 304, Gemeindeverbindungsstraße, Golfanlage, Wald) und
  • es sich um keine Investor-Anlage handelt und somit die Wertschöpfung in der Region bleibt.

Deshalb erscheint in diesem Falle die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche hoher Bonität für eine PV-Anlage noch akzeptabel. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei Anträgen von Freiflächen-PV-Anlagen wird in einer der nächsten Sitzungen ein eigener Tagesordnungspunkt angesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Bund Naturschutz Bayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Obing ist schon lange bestrebt Energie einzusparen bzw. alternative Energiequellen zu erschließen (z. B. Heizungen gemeindliche Gebäude).  Ebenso wurde die Energieagentur Südostbayern mit der Anfertigung einer Studie beauftragt, um die Möglichkeiten zur Nutzung der Dächer gemeindlicher Gebäude mit PV zu erfassen. Im neuen Gewerbegebiet wird die Anbringung von PV-Modulen auf Dächern vorgeschrieben. Somit kann dargelegt werden, dass die Gemeinde Obing sich die Vorgaben des BN Traunstein bereits zu eigen gemacht hat. Die sonstigen Anregungen und Forderung sind vom Antragsteller und vom Planungsbüro auf Umsetzung überprüft werden. Das Schreiben ist entsprechend weiter zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 10

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden sämtliche Aspekte, die durch den Bau einer Freiflächen-PV-Anlage berührt werden, unter Beteiligung aller einschlägigen Fachbehörden, insbesondere der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 11

Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Entwurfsunterlagen sollten gemäß der Stellungnahme nachgebessert werden. Mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde sind vom Antragsteller und dem Planungsbüro eventuell erforderliche Ergänzungen abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 12

Landratsamt Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Die Anregungen und Vorgaben sind soweit möglich und sinnvoll einzuarbeiten bzw. mit der Unteren Naturschutzbehörde vor der nächsten Auslegung abzuklären. Auf eine gute Eingrünung ist in jedem Falle zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 13

Landratsamt Traunstein, SG 4.41, Untere Immissionsschutzbehörde:

Es ist ein entsprechendes Blendgutachten vorzulegen und die Entwurfsunterlagen sind gemäß den Vorgaben nachzubessern. Die Vorgehensweise könnte vorab mit der Immissionsschutzbehörde abgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 14

Kreisbrandinspektion Traunstein:

Die Vorgaben zur Bereitstellung von Sonderlöschmittel, die ausreichende Tragfähigkeit der Zufahrt und die Wendemöglichkeit und die Schließung der Umzäunung sind, soweit möglich, in den Bebauungsplanunterlagen aufzunehmen oder ansonsten im Durchführungsvertrag festzuhalten. Es soll nochmals geprüft werden, ob die beiden Gebäude nicht, wie bereits angesprochen, auf ein Gebäude zusammengefasst werden können. Das Schreiben ist an den Antragsteller und das Planungsbüro zur Kenntnisnahme und Beachtung weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 11:05 Uhr