Erlass Sanierungssatzung und förmliche Festlegung Sanierungsgebiet; Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates Obing, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 19. Sitzung des Gemeinderates Obing 06.12.2022 ö 9

Beschluss 1

Chiemgauer Lokalbahn e. V., Obing:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Forderungen werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Pfarrkirchenstiftung Obing:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Erzbischöfliches Ordinariat München:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt Traunstein, SG 3.13, Tiefbauverwaltung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der einschlägige Plan für den Umgriff des Sanierungsgebietes, welcher der Satzung beizufügen ist, wird ist mit Bezeichnung und Maßstab versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 10

Deutsche Telekom GmbH:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Hinweise und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 11

Handwerkskammer für München und Oberbayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Obing wird auch künftig bestrebt sein, Gewerbe- und Handwerksbetriebe im Ortskern zu erhalten oder neu anzusiedeln. Allerdings betreffen die Ausführungen weder die Festsetzungen der Sanierungssatzung noch den Umgriff des Sanierungsgebietes. Die Anregungen und Vorgaben werden im Zuge weiterer Planungen berücksichtigt, soweit dies ortsplanerisch, finanziell und rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 11:05 Uhr