Bebauungsplan "Kienberg - Ort" - Änderung im Bereich des Grundstück Fl. Nr. 23/4 (Bergweg 8), Gemarkung Kienberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 02. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 10.02.2022 ö 4

Beschluss 1

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Änderung der Firstrichtung:

Um eine gewisse Flexibilität zu erhalten, ist die Firstrichtung wahlweise zu gestalten und es werden beide Firstrichtungen festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die Obergrenze von 400 m²:

In Bezug auf die Überarbeitung der überbauten Flächen und die Konkretisierung in der Begründung wird der Stellungnahme des Landratsamtes nachgekommen und der Bebauungsplan angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Abweichung Höhenlage um 0,20 m:

Aufgrund des schwierigen Geländes, ist eine Abweichung von den festgesetzten Höhen nicht sinnvoll. Die mögliche Abweichung (textliche Festsetzungen Nr. 2.1) von der festgesetzten Höhenlage um 0,20 m wird aus dem Entwurf entfernt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Festsetzung 3.12:

Die Anregung zur Festsetzung 3.12 wird in die Planung aufgenommen, die Geländeangleichung hat an Tal- und Bergseite an die jeweilige Höhe der OK Rohdecke zu erfolgen. Zu den textlichen Festsetzungen, werden zur Veranschaulichung Systemansichten/Systemschnitte beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Überschreitung der Baugrenze:

Der Anregung in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze für Eingangsüberdachungen und Außentreppen wird nachgekommen und der Passus unter den textlichen Festsetzungen Nr. 2.5 aus dem Entwurf entfernt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Die weiteren Anmerkungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde sind in den Entwurf einzuarbeiten. 

Maß der Bebauung:

Es ist Vorgabe der Politik und Gesellschaft, innerorts nach zu verdichten, dementsprechend ist nicht zu verhindern, dass mehr Fläche versiegelt wird. In den Bebauungsplanänderungen werden in der Regel Festsetzungen für die Wasserdurchlässigkeit von befestigten Flächen und Bestimmungen für Begrünung getroffen. Die kompensierenden Maßnahmen sind jedoch von den Antragstellern zu leisten. Die Gemeinde achtet darauf, wie auch bisher, Grünflächen zu schaffen.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde hat der Bauwerber zur Kenntnis bereits erhalten, da die Abbruchsanzeige schon eingegangen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Verwaltung:

Als Höhenbezugspunkt wird der Schachtdeckel des Hauptkanals im Bergweg Nr. 30 = (545.06 üNN) in den Bebauungsplanentwurf übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Verwaltung:

Nach Einarbeitung der oben genannten Punkte wird das Verfahren mit einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §4a Abs.3 BauGB fortgeführt. Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 14 Tage verkürzt (§4a Abs.3 Satz 2 und 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2022 15:11 Uhr