Ortsstraße "Heretshamer Ortsweg"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 13.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 05. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 13.04.2022 ö 10

Beschluss

Einziehung:
Die Ortsstraße „Heretshamer Ortsweg“ wird in einem Teilbereich wegen Verlegung der Straße eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt an der Südwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt an der Nordwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg. Die einzuziehende Teilstrecke hat eine Länge von 65 m.

Widmung:
Der neue Verlauf der Straße „Heretshamer Ortsweg“ wird zur Ortsstraße gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt an der Südwestecke des Grundstücks Flur-Nr. 944 Gemarkung Kienberg, der Endpunkt an der Einmündung in die Straße Helming – Heretsham bei Grundstück Flur-Nr. 948 Gemarkung Kienberg. Die zu widmende Strecke hat eine Länge von 220 m. Das Grundstück hat die Flur-Nr. 937/1 Gemarkung Kienberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 13:29 Uhr