Bebauungsplan "Kienberg-Ort"; Änderung im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 29 und 29/2 Gem. Kienberg (Ortmaringer Str. 5 / Raiffeisenstr. 4) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 12.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 06. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 12.05.2022 ö 6

Beschluss 1

Bayernwerk Netz GmbH

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und ist an den Antragsteller weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde und Staatliches Bauamt Traunstein

Es sind keine Maßnahmen in Bezug auf Lärmschutz festzulegen. In die Hinweise wird ein Verweis auf das Lärmgutachten und in die Begründung die Zusammenfassung des Gutachtens aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Anstelle der privaten Verkehrsfläche ist in diesem Bereich der Grundstücke die Bestimmung „mit Geh-und Fahrtrecht zu belastende Fläche“ aufzunehmen, damit die Erschließung für die Hinterliegergrundstücke gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Nachdem beim Firstansatz des Quergiebels von mind. 0,5 m unter dem Gebäudehauptfirst die Nutzung des Dachgeschosses erheblich vermindert wird, sollte festgelegt werden, dass der Quergiebel 0,4 m unter dem Gebäudehauptfirst liegen muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Für die Parzellen 1 und 2 könnte die vorgeschlagene Höhenlage von 547,25 m üNN übernommen werden und ist bei Parzelle 1 nur bei Neuerrichtung des Gebäudes einzuhalten. Bei Aufstockung des Bestandsgebäudes Parzelle 1 errechnet sich die seitliche Wandhöhe nicht ab Höhenbezugspunkt, sondern vom FFB EG Gebäudebestand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauamt

Da es sich nur um redaktionelle Änderungen des Planes handelt ist eine erneute Auslegung der Unterlagen nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2022 16:31 Uhr