Baugebiet "Raiffeisenstraße"; Aufstellung Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren); Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Kienberg, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Kienberg (Gemeinde Kienberg) 16. Sitzung des Gemeinderates Kienberg 08.12.2022 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat Kienberg beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet

„Raiffeisenstraße“,

das wie folgt umgrenzt ist:

Im Westen:        ausschließlich dem Grundstück Fl. Nr. 107
Im Norden:        einschließlich der Ortsstraße „Raiffeisenstraße“
Im Osten:        ausschließlich der Ortsstraße „Stadler Straße“
Im Süden:                begrenzt durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 40 m zur Ortsstraße „Raiffeisenstraße“ von Westen nach Osten verläuft.

Das Gebiet beinhaltet den nördlichen Teil des Flurstücks Nr. 98. Die Größe der auszuweisenden Fläche beträgt insgesamt ca. 11.000 m².

Es ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Es soll das Verfahren gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden.
Die Planung wird an die Planungsgruppe Straßer, Traunstein, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.12.2022 11:14 Uhr