Der Gemeinderat Pittenhart nimmt den 2. Entwurf der Haushaltssatzung 2022 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen (ggf. Änderungen, Wiedervorlage zur Gemeinderatssitzung am 24.03.2022) einzuleiten.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Pittenhart
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Pittenhart folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.442.200 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.033.100 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Obing, XX.XX.2022 Gemeinde Pittenhart
(Siegel)
Josef Reithmeier
Erster Bürgermeister
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.