Bebauungsplan "Oberbrunn - Nord" - Erweiterung im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1228, 1231/4, 1231/7 und 1476, Gemarkung Pittenhart; Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 05. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 28.04.2022 ö 7

Beschluss 1

Bayernwerk Netz GmbH:

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen und, da eine gemeindliche Erschließungsmaßnahme nicht erforderlich ist, an die Bauherren der Grundstücke Fl. Nr. 1753/33 und 1753/12 weitergeleitet. Der Hinweis bzgl. des Hausanschlusses ist in der Begründung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt SG 3.13, Tiefbauverwaltung:

Die Vorgaben der Stellungnahme sind, soweit sie Festsetzungen für den Bebauungsplan darstellen und noch nicht enthalten sind, in die Unterlagen aufzunehmen. Das Schreiben ist an die Bauherren zur Beachtung weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten:

Die Stellungnahme ist zur Beachtung an die Bauherren weiter zu leiten und die Gefahr des Sturmwurfs/-bruchs ist in die Hinweise einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bund Naturschutz Traunstein:

Die vorgeschlagenen Festsetzungen 1 – 4 sind in den Unterlagen aufzunehmen. Von einer Verpflichtung zum Aufbau von PV- oder Solaranlagen und dem Einbau einer Zisterne wird abgesehen, da bzgl. der Sonnennutzung vermutlich die bestehenden Gehölze hinderlich sind, es auch andere alternative Systeme von Heizanlagen gibt und die Möglichkeit des Betriebes einer Zisterne den Bauherren zu überlassen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt SG 4.41, Untere Immissionsschutzbehörde:

Der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde ist nachzukommen und die Stellungnahme des Sachverständigen bzgl. der Übertragbarkeit des früheren Gutachtens einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:

Den Vorgaben des Landesamts für Denkmalpflege ist nachzukommen und die Bebauungsplanunterlagen sind entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Der Gebietstyp „Dorfgebiet (MD)“ ist nochmals zu überprüfen. Hinsichtlich der Dachgestaltung soll die Möglichkeit eines begrünten, flach geneigten Pultdachs als Alternative aufgenommen werden. Für ein Satteldach ist die Dachneigung weiterhin zwischen 18 – 24 Grad festzusetzen. Die Mindestanfüllung wird gemäß Vorgabe in die Unterlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Im Zuge des Verfahrens und bereits im Vorfeld wurden die genannten Fachbehörden und entsprechende Gutachter in die Planung einbezogen und die Sachlage abgestimmt. Somit ist die Forderung der ROB erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Wasserwirtschaftsamt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und noch fehlende, aber notwendige Festsetzungen sind in die Unterlagen einzuarbeiten. Das Schreiben ist zur Beachtung an die Bauherren weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 15:20 Uhr