Bebauungsplan "Oberbrunn-Nord"; Änderung im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1231/8 Gemarkung Pittenhart im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 05. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 28.04.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Die Größe, Position und Firstrichtung des Baukörpers wird befürwortet. Beim Nebengebäude müssen die Vorgaben aus dem Grundsatzbeschluss vom 15.04.2021 (Gartenhäuschen/ Nebengebäude) eingehalten werden. Es ist nur ein Garagengebäude und ein Nebengebäude zulässig, bei Ausrichtung der Garageneinfahrt zur Straße ist ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten, bei anderer Ausrichtung mind. 3,0 m. Weitere Parkmöglichkeiten sind als Stellplätze auszuführen, diese müssen mit einem Grünstreifen von mind. 50 cm zur Grundstücksgrenze erstellt werden.  Die detaillierten Festsetzungen sind mit der Gemeinde Pittenhart noch abzustimmen. 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Oberbrunn - Nord“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1231/8 Gem. Pittenhart im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Kosten des Verfahrens hat Herr Klinger zu tragen, hierüber ist eine Vereinbarung abzuschließen.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 15:20 Uhr