Freiflächenphotovoltaikanlage "Am Bahnhof" - Antrag auf Errichtung; Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 07. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 19.05.2022 ö 8

Beschluss

Einer PV-Anlage mit einer Fläche von 3 ha wird zugestimmt, wenn vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses die Einspeisezusage des EVU schriftlich vorliegt.

Folgender Grundsatzbeschluss, der auf bereits beantragte und vorerst auch auf weitere Anlagen anzuwenden ist, gilt auch in diesem Falle:

Einem Antrag auf Freiflächenphotovoltaikanlage wird zugestimmt, wenn 

  • die Einspeisezusage des EVU schriftlich vorliegt, 
  • der Betreiber der Anlage in der Gemeinde Pittenhart wohnt und 
  • sämtliche Kosten für das Aufstellungsverfahren, die Erschließung, den Unterhalt, den Flächenausgleich, den eventuellen Rückbau der Anlage usw. vom Antragsteller übernommen werden, wofür ein entsprechender Durchführungsvertrag zu schließen ist.

Ebenso sind die Antragsteller auf Folgendes hinzuweisen:

Sollten im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgetragen werden, die gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sprechen und vom Gemeinderat auch entsprechend gewichtet werden, kann sich der Gemeinderat gegen die Fortführung des Verfahrens aussprechen, was den Abbruch des Verfahrens bedeutet. 

Als solche Belange können unter anderem die Belegung von wertvollen Acker- und Grünlandflächen, schriftlich vorgetragene Nachbareinsprüche und die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in der Nähe von Wohnbebauung darstellen.

Auch bei Abbruch des Verfahrens wären die bis dahin entstandenen Kosten vom Antragsteller zu übernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2022 16:32 Uhr