mögliche Errichtung eines Mobilfunkmastes auf den Flur-Nrn. 1854/0 und 1772/0 der Gmkg. Pittenhart - Beratung und Beschlussfassung über die weitere gemeindliche Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Pittenhart (Gemeinde Pittenhart) 15. Sitzung des Gemeinderates Pittenhart 13.12.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat Pittenhart beschließt, dass die Gemeinde Pittenhart alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf den Fl. Nrn. 1854 und 1772 der Gem. Pittenhart zu unterbinden. Dies insbesondere dadurch, dass die Gemeinde Pittenhart ein Bauleitplanverfahren durchführt mit dem Ziel, für die o.g. Flurnummern die Errichtung eines Mobilfunkmastes zu unterbinden und zur Sicherstellung dieser Planungsabsicht alle hierfür notwendigen Maßnahmen ergreift, wie z.B. Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre oder die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu widersprechenden Genehmigungsanträgen.

Mit der Annahme des Antrags, bzw. bei Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme entfällt der Bürgerentscheid; eine Änderung der Beschlussfassung ist binnen Jahresfrist nicht möglich (Art. 18a Abs. 4 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.12.2022 17:20 Uhr