Haushaltssatzung 2023 - abschließende Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates Obing, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 05. Sitzung des Gemeinderates Obing 21.03.2023 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 350 v.H. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 350 v.H. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 350 v.H. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 4

Haushaltssatzung

der Gemeinde   Obing
(Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Obing folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.511.600 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.255.500 Euro

ab.
§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (A)                        320 v.H.

       b) für die Grundstücke (B)                                                320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Obing, XX.XX.2023                                                Gemeinde Obing
                                       (Siegel)
                                                               Josef Huber
                                                               Erster Bürgermeister

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 13:34 Uhr