Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 1, Fl. Nr. 4138"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates Obing, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 09. Sitzung des Gemeinderates Obing 13.06.2023 ö 7

Beschluss 1

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:

Bei besagter Fläche handelt es sich um einen Bereich, der im Zuge des Kiesabbaus vollständig abgegraben und wieder aufgefüllt wurde, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Bodendenkmäler anzutreffen sind. Deshalb wird von einer Einarbeitung der Hinweise in die Unterlagen abgesehen. Das Schreiben ist dem Planer und dem Bauherrn zur Kenntnisnahme und Beachtung zu übersenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben der Wasserwirtschaft sind in den Unterlagen festgesetzt, diese sind somit nicht nachzubessern. Das Schreiben soll zur Verdeutlichung an den Planer und den Bauherrn weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bund Naturschutz:

Zur Ausführung der Unterkonstruktion soll sich das Planungsbüro noch äußern. Eine Beeinträchtigung der südlichen Ausgleichsfläche ist zu verhindern. Für die Einzäunung ist bereits ein Bodenabstand von 15 cm festgesetzt. Zum zu verwendenden Saatgut soll das Planungsbüro noch Auskunft erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Grundsätzlich sind die Vorgaben und Grundsätze der Höheren Landesplanungsbehörde eingehalten. Es wird bestätigt, dass der Kies vollständig abgebaut ist. Die Planungen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Besagte Grenze betrifft zwei Grundstücke des Antragstellers ist aber für die Ausweisung der PV-Fläche nicht entscheidend. Das Schreiben soll dem Planer und dem Antragsteller als Hinweis weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt Traunstein SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Die Stellungnahme sollen der Planer und der Bauherr mit der Unteren Naturschutzbehörde besprechen und die tatsächlichen Erfordernisse für die weitere Planung abklären. Eine Eingrünung in 6 – 7 m Breite erscheint doch etwas üppig, 3 - 4 m dürften hier genügen. Ein 1,7 m hoher Zaun ist auch für die Gemeinde ausreichend. Die Begleitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen durch eine geeignete Fachperson wird als sinnvoll angesehen und soll somit in den Unterlagen festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 12:27 Uhr