Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2, Fl. Nr. 3971"; Aufstellungsbeschluss und Entwurfszustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates Obing, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 09. Sitzung des Gemeinderates Obing 13.06.2023 ö 9

Beschluss

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2“

wird hiermit der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden und Osten ausschließlich dem Flurstück Nr. 3973 (= Gemeindeverbindungstraße „Schachenstraße“, Gemarkung Obing).
  • Im Süden ausschließlich demjenigen Teil von Fl. Nr. 3971, der südlich einer in einem Abstand von ca. 130 m vom nördlichen Grenzpunkt von Fl. Nr. 3971 gedachten Linie liegt.
  • Im Westen ausschließlich dem Grundstück Fl. Nr. 3966.

Der neue Bebauungsplan beinhaltet das Grundstück Fl. Nr. 3971/nördlicher Teil, Gemarkung Obing. Das Gebiet wird als Sondergebiet zur Nutzung mit Anlagen für Erneuerbare Energien ausgewiesen.

Dem Entwurf mit Begründung und Umweltbericht (jeweils Datum 13.06.2023) vom Planungsbüro Heigl Landschaftsarchitektur, Bogen, wird zugestimmt, wenn folgende Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden:

-        Als Dachform werden nur Satteldach und Pultdach, aber kein Flachdach zugelassen.
-        Als „max. Wandhöhe“ ist die „max. seitliche Wandhöhe“ festzusetzen.
-         Die Modulhöhen im Regelquerschnitt (3,00 m) und in den textlichen Festsetzungen (3,85 m) sind aufeinander abzustimmen.
-        Nach Möglichkeit sollte nur „ein“ Betriebsgebäude zugelassen werden (derzeit „zwei“).
-        In der Begründung ist die Nutzung der erzeugten Energie als Eigenstrom und/oder einzuspeisender Strom näher zu erläutern. 

Nach erfolgte Änderung und Ergänzung soll das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgesetzt werden. Die Kosten des Verfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung wäre abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 12:27 Uhr