Öffentlicher Feld- und Waldweg "Ertlhartweg"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Streckenverlaufs nach Verlegung
Daten angezeigt aus Sitzung: 16. Sitzung des Gemeinderates Obing, 04.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) | 16. Sitzung des Gemeinderates Obing | 04.12.2023 | ö | 7 |
Beschluss
Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ wird in einem Teilbereich eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt am Geh- und Radweg an der B 304 bei Grundstück Flur-Nr. 3516/1 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Das einzuziehende Teilstück hat die Flur-Nr. 3487/2, 3487/3, 3487/9, 3487/10 und 3147/Teil Gemarkung Obing und hat eine Länge von 198 m.
Widmung:
Der neue Straßenverlauf des „Ertlhartweg“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt am Geh- und Radweg an der B 304 am Grundstück Flur-Nr. 3518/3 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3147 Gemarkung Obing. Der zu widmende Straßenteil hat die Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 110 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.12.2023 10:07 Uhr