Öffentlicher Feld- und Waldweg "Ertlhartweg"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Streckenverlaufs nach Verlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Obing, 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 16. Sitzung des Gemeinderates Obing 04.12.2023 ö 7

Beschluss

Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ wird in einem Teilbereich eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke liegt am Geh- und Radweg an der B 304 bei Grundstück Flur-Nr. 3516/1 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Das einzuziehende Teilstück hat die Flur-Nr. 3487/2, 3487/3, 3487/9, 3487/10 und 3147/Teil Gemarkung Obing und hat eine Länge von 198 m.

Widmung:
Der neue Straßenverlauf des „Ertlhartweg“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke liegt am Geh- und Radweg an der B 304 am Grundstück Flur-Nr. 3518/3 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3147 Gemarkung Obing. Der zu widmende Straßenteil hat die Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 110 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2023 10:07 Uhr