Antrag der Geschwister Katharina Winkler und Ferdinand Winkler, Höfa, auf Ausweisung von Bauland für den Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 69/2 Gemarkung Höfa


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 04.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung Odelzhausen 04.08.2015 ö 8

Beschluss

Den Eigentümern sind die Bedenken der Verwaltung schriftlich mitzuteilen. Weiterhin sind die Eigentümer schriftlich darüber zu informieren, dass eine etwaige Aufnahme der Bauleitplanung noch kein Indiz für ein etwaiges Baurecht ableitet. Die Eigentümer sind weiterhin schriftlich darüber zu informieren, dass für den beantragten Bereich sowohl ein Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich werden. Sofern die Eigentümer trotz der o.g. Bedenken einer Aufnahme der Bauleitplanung wünschen, sind sowohl der Planungskosten-übernahmevertrag als auch das Baulandmodell B abzuschließen.
Der Gemeinderat stellt den Antragstellern die Aufnahme einer Flächennutzungsplanänderung wie auch eines Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
ohne Gemeinderätin Johanna Winkler, da verwandt. Gemeinderat Dr. Roderich Zauscher regt an, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst.-Nr. 69, Gemarkung Höfa unmittelbar am "Höfaer Bach" durchzuführen.

Datenstand vom 14.09.2017 13:22 Uhr