Asylunterkunft Schlosshotel Odelzhausen - Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Odelzhausen, 19.07.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde stimmt der Nutzung des Schlosshotels als Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu. Die Erschließung ist gesichert. Von der Stellplatzsatzung wird insofern eine Abweichung erteilt, dass für die Zimmer der Minderjährigen kein Stellplatz erforderlich ist. Lediglich für den Betreuer, oder wenn mehrere Betreuer gleichzeitig tätig sind, ist je Betreuer 1 Stellplatz nachzuweisen. Hiervon bleibt der Altbestand für die Wohnung mit rund 200 qm unberührt. Sollte eine andere Nutzung als die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (z.B. Wohnheim für anerkannte Asylbewerber, oder
erwachsene Asylbewerber, oder anders geartete Wohnheime) stattfinden, ist der Stellplatznachweis dementsprechend neu zu führen und setzt eine baurechtliche Zustimmung voraus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2017 10:49 Uhr