Behandlung der gestellten Anträge bei den Bürgerversammlungen 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2024 ö 3

Beschluss 1

Zu den Anträgen aus der Bürgerversammlung Ebertshausen am 08.11.2023:

Zu 1.: 
Dem Antrag wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Bislang stehen Messgeräte nur am Ortseingang. Dies soll auch so beibehalten werden. Eine Erweiterung auf die Ortsausgänge wird nicht befürwortet.

Beschluss 2

Zu den Anträgen aus der Bürgerversammlung Ebertshausen am 08.11.2023:

Zu 2.: 
Dem Antrag wird teilweise zugestimmt. Es soll kein fest installiertes Tempomessgerät angebracht werden, sondern nur das mobile Gerät regelmäßig im ca. 4 Wochen-Rhythmus aufgestellt werden. Die Messungen sollen regelmäßig ausgewertet werden und dem Gemeinderat im 1. Quartal 2025 vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu den Anträgen aus der Bürgerversammlung Ebertshausen am 08.11.2023:

Zu 3.:
Dem Antrag wird zugestimmt. Der gemeindliche Bauhof wird angewiesen, die Straßenmarkierungen zeitnah zu erneuern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu den Anträgen aus der Bürgerversammlung Ebertshausen am 08.11.2023:
Anträge Bürgerversammlung Sittenbach am 27.11.2023:

Zu 1.: 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, dass eine Entnahme aus der Sandgrube Sittenbach für private Zwecke künftig nicht mehr erfolgen darf Die Entnahme für kommunale Zwecke ist weiterhin möglich. An diesem Beschluss wird festgehalten. Aus diesem Grund wird der Antrag abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Anträge Bürgerversammlung Sittenbach am 27.11.2023:

Zu 2.: 
Als Sofortmaßnahme beschließt der Gemeinderat die Anbringung von 2 Sperrpfosten am Gehweg. Es soll eine Besprechung mit dem Landratsamt Dachau als zuständige Straßenverkehrsbehörde stattfinden, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Mit dem Grundstückseigentümer sollen Gespräch für einen evtl. Grunderwerb durchgeführt werden. Weiter soll regelmäßig das Tempomessgerät aufgestellt werden und die Auswertung dem Gemeinderat vorgelegt werden. Zudem ist die Straßenbeleuchtung zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Allgemeiner Hinweis für den Bauhof: Alle Tempomessgeräte sind künftig alle 4 Wochen auszulesen. Die mobilen Geräte sind zudem alle 4 Wochen zu versetzen.

Datenstand vom 27.02.2024 08:18 Uhr