Erlass der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Odelzhausen (FFW-Satzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschusssitzung, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschusssitzung 23.04.2024 ö 5

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Odelzhausen (FFW-Satzung)“ entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit folgender Änderung: 

§ 3 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung (FFW-Satzung) soll wie folgt geändert werden:

(1) Die Wahl findet bei einer Dienstversammlung der Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Gemeinde lädt hierzu mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein (in der für die Bekanntmachung von Satzungen vorgesehenen Form). Zusätzlich informiert der Kommandant in Zusammenarbeit mit der Gemeinde alle wahlberechtigten Mitglieder nachrichtlich über den Wahltag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2024 08:13 Uhr