Einleiten des Verfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 18.03.2024 | ö | 5.3 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 13a Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Von der Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2024 13:10 Uhr