Landratsamt Dachau, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 06.09.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 15.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Zu [1]:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Bebauungsplanunterlagen erfolgt nicht.
Zu [2]:
Der Bezug zu den richtigen Paragraphen wird redaktionell korrigiert.
Zu [3]:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, es erfolgen redaktionelle Ergänzungen des Bebauungsplans. Der Anregung wird entsprochen; die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden ergänzt.
Zu [4]:
Der Anregung wird teilweise entsprochen, die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Sicherungsmaßnahmen zum bestehenden Gehölzbestand werden ergänzt.
Zu [5]:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und aufgrund dessen, dass der gesamte Gehölzbestand weitestgehend erhalten werden soll, auch beachtet.
Zu [6]:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen; es erfolgt keine Änderung der Bebauungsplanunterlagen.
Zu [7]:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Änderung der Bebauungsplanunterlagen erfolgt nicht.
Zu [8]:
Auf die Ausführungen zu 2.4 wird verwiesen, es erfolgt keine Änderung der Bebauungsplanunterlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 08:03 Uhr