Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Hauptstraße 22 und 24, der Hollergreppenstraße 1 und 3 (Grundstücke Flst.-Nrn. 235, 236 und 237, Gemarkung Odelzhausen)
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung - Sondersitzung, 19.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung - Sondersitzung | 19.02.2024 | ö | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt zur Sicherung der Städtebaulichen Ziele den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Hauptstraße 22 und 24 und der Hollergreppenstraße 1 und 3 (Grundstücke Flst.-Nrn. 235, 236 und 237, Gemarkung Odelzhausen) gemäß dem von der Verwaltung erstellten und von der Rechtsaufsicht geprüften Entwurf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2024 08:15 Uhr