Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 31.08.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 20.01.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
[1] Unter Pk. 4.4 der textlichen Hinweise war bereits ein entsprechender Hinweis aufgeführt. Diese wurde redaktionell etwas umformuliert.
[2] Infolge der geplanten Eingrünung im Bereich der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (gem. § 7 (4) 1. der textlichen Festsetzungen) ist keine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bestimmung des südlich anschließenden landwirtschaftlich genutzten Grundstückes durch Schmälerung des Sonnenlichts zu erkennen, sodass auf die Einhaltung der Abstände gem. Art. 48 (1) AGBGB verzichtet werden kann. Die Bebauungsplanunterlagen bleiben unverändert.
[3] Die Zufahrt und Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen wird durch das geplante Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Die Bebauungsplanunterlagen bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Datenstand vom 18.02.2025 08:00 Uhr