Landratsamt Dachau, Fachbereich Umweltrecht, Schreiben vom 29.11.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
[1] Die Gemeinde erachtet eine solche Festsetzung nicht für erforderlich. Wenn ein Grundstückseigentümer das zwischengespeicherte Regenwasser z.B. zur Gartenbewässerung nutzen möchte, kann er dies tun; darüber hinaus darf das Regenwasser gedrosselt in den RW-Kanal eingeleitet werden. Zudem wird unter Pkt. 5.1 der textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen die Zwischenspeicherung von unverschmutztem Niederschlagswasser zur Ermöglichung der Brauchwassernutzung und zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs empfohlen.
[2] Gemeindeinterne Unterlagen zufolge hat das Regenrückhaltebecken ein Fassungsvolumen von 2.020 m³. Sollte für dieses Fassungsvolumen keine Genehmigung vorliegen, wird die Gemeinde die Genehmigung entsprechend den vorliegenden Unterlagen einholen.
[3] Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2025 08:26 Uhr