Landratsamt Dachau, Fachbereich Umweltrecht, Schreiben vom 29.11.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschusssitzung 19.12.2024 ö 9.1.2

Beschluss

[1] Die Gemeinde erachtet eine solche Festsetzung nicht für erforderlich. Wenn ein Grundstücks­eigen­tümer das zwischengespeicherte Regenwasser z.B. zur Gartenbewässerung nutzen möchte, kann er dies tun; darüber hinaus darf das Regenwasser gedrosselt in den RW-Kanal eingeleitet werden.  Zudem wird unter Pkt. 5.1 der textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen die Zwischenspeicherung von unverschmutztem Niederschlagswasser zur Ermöglichung der Brauch­wasser­nutzung und zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs empfohlen.

[2] Gemeindeinterne Unterlagen zufolge hat das Regenrückhaltebecken ein Fassungsvolumen von 2.020 m³. Sollte für dieses Fassungsvolumen keine Genehmigung vorliegen, wird die Gemeinde die Genehmigung entsprechend den vorliegenden Unterlagen einholen.

[3] Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 08:26 Uhr