Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 286/25 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Grundflächenzahl
0,4
Grundflächenzahl 1: 0,49
Grundflächenzahl 2: 0,67
Dachneigung
28° bis 36°
Baugrenzen
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Der beabsichtigte Standort der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Höhe der Kniestöcke
0,5 m
ca. 2,60 m

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des auf dem Flurstück 286/25 der Gemarkung Oerlenbach stehenden Wohnhauses Wolfstr. 9.




Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Wohnhauserweiterung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl, hinsichtlich der Dachneigung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Falls hinsichtlich der Höhe der Kniestöcke eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr