4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Wallfahrt - Im Stück", GT. Hain mit Berichtigung (9. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen; erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „An der Wallfahrt / Im Stück“ der Gemeinde Poppenhausen, in der Fassung seiner letzten Änderung, sieht für das gesamte Grundstück Fl. Nr. 103/1, Gemarkung Hain eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vor. Der Spielplatz befindet sich auf dem westlichen Teil des Grundstückes und wurde im Zuge der Dorferneuerung umgestaltet. Nach der Erneuerung des Spielplatzes soll der restliche, östliche Grundstücksbereich abgemarkt werden und eine eigene Flurnummer erhalten. Die Gemeinde möchte durch die Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt / Im Stück“ für diese Fläche Baurecht für eine Wohnbaunutzung schaffen.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt – Im Stück in der Gemeinde Poppenhausen, GT Hain“, welche vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach am 7.12.2023 beschlossen, dass er keine Einwände hat. 
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde Oerlenbach erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dieser Bebauungsplanänderung abzugeben.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 12:18 Uhr