Errichtung einer Stellplatzüberdachung und eines Geräteschuppens auf dem Flurstück 272/14 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 31


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 31.01.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer verfahrensfreien Stellplatzüberdachung und eines verfahrensfreien Geräteschuppens auf dem Flurstück 272/14 der Gemarkung Oerlenbach. Sie beantragen hierzu die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die ab dem natürlichen Gelände gemessenen Wandhöhen dieser beiden Gebäude betragen maximal 2,50 m.

       
Auszug aus dem Bebauungsplan „Bergstraße“:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt.
Errichtung der Stellplatzüberdachung und des Geräteschuppens außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Dachform
Satteldach  
Pultdächer
Dachneigung
48°
2 %
Art und Farbe der Dacheindeckung
Ziegel oder Betondachsteine in roten oder rotbraunen Farbtönen; Nicht zulässig zur Fassadengestaltung und Dacheindeckung sind Materialien wie Wellblech, Asbestfaserzementplatten, Bitumen- und Kunststoffschindeln.
Blech, Farbe: anthrazit
Art der Außenwände
Werden Außenwände gemauert, sind diese zu verputzen, ausgenommen Sichtmauerwerk. Die Anstriche sind in gedeckten Farben zu halten. Weiterhin zulässig sind Sichtmauerwerk, Klinkerfassaden und Holzverkleidungen. Nicht zulässig zur Fassadengestaltung und Dacheindeckung sind Materialien wie Wellblech, Asbestfaserzementplatten, Bitumen- und Kunststoffschindeln. 
Blech, Farbe: anthrazit
Lage der Zufahrt und Zufahrtsbreite je Grundstück
Im Bereich der Doppelhausbebauung wird die Zufahrtsbreite je Grundstück auf max. 4 m links und rechts der gemeinsamen Grenze beschränkt.
Lage der Zufahrt zur Stellplatzüberdachung: siehe Lageplan; Breite dieser Zufahrt: 3 m; Breite der bereits bestehenden Garagenzufahrt: 2,5 m

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Stellplatzüberdachung und für den vorgenannten Geräteschuppen die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art und Farbe der Dacheindeckungen, der Art der Außenwände, der Lage der Zufahrt, der Zufahrtsbreite je Grundstück und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen. Für die Dacheindeckung der Stellplatzüberdachung, für die Dacheindeckung des Geräteschuppens und für die Außenwände des Geräteschuppens haben die Bauherren Blech gewählt. Dieses Blech darf nicht als Wellblech ausgeführt werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2024 12:14 Uhr